Rechtsprechung
   VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44800
VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208 (https://dejure.org/2013,44800)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09.12.2013 - W 1 K 12.30208 (https://dejure.org/2013,44800)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - W 1 K 12.30208 (https://dejure.org/2013,44800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Afghanistan; Provinz Balkh (Mazar-i-Sharif); Mutter mit minderjährigen Kindern; Verschwinden eines Sohnes; psychische Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208
    Der Konflikt muss aber jedenfalls ein gewisses Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit aufweisen (vgl. zur gesamten Problematik: BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 360 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, U.v. 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - juris Rn. 26 unter Verweis auf die vier Genfer Konventionen zum humanitären Völkerrecht von 1949 und das Zusatzprotokoll II von 1977).

    Im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ist jedenfalls annäherungsweise eine quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betroffenen Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Anzahl der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die gegen Leib oder Leben der Zivilpersonen verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33).

    Kann der Schutzsuchende auf der Ebene der europarechtlichen Abschiebungsverbote keinen subsidiären Schutz erlangen, sind weiter hilfsweise die nationalen Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 5 AufenthG (2.1) und des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (2.2) zu prüfen (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 360).

  • VG München, 27.06.2013 - M 1 K 13.30257

    Herkunftsland Afghanistan (Westregion); Provinz Herat

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208
    Darüber hinaus privilegiert Art. 4 Abs. 4 QRL den Vorverfolgten bzw. Geschädigten auf andere Weise: Wer bereits Verfolgung bzw. einen ernsthaften Schaden erlitten hat, für den streitet die tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (BVerwG, U.v. 7.9.2010 - 10 C 11/09 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 27.6.2013 - M 1 K 13.30257 - juris Rn. 15).

    Es gelten nicht die strengen Maßstäbe, die bei fehlender Vorverfolgung anzulegen sind (VG München, U.v. 27.6.2013 - M 1 K 13.30257 - juris Rn. 15).

    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (BVerwG, U.v. 7.9.2010 - 10 C 11/09 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 27.6.2013 - M 1 K 13.30257 - juris Rn. 15).

  • VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30353

    Afghanistan; Provinz Balkh (Stadt Mazar-i-Sharif); 48-jähriger Mann;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208
    Der Ehemann bzw. Vater der Kläger betreibt ein eigenes Gerichtsverfahren (Az. W 1 K 12.30353).

    Die Akten des gerichtlichen Verfahrens des Ehemannes bzw. Vaters der Kläger (Az. W 1 K 12.30353) wurden zum vorliegenden Verfahren beigezogen.

    Die Klägerin zu 1) sowie ihr Ehemann (Az. W 1 K 12.30353) haben in ihren informatorischen Anhörungen durch das Gericht in der mündlichen Verhandlung schlüssig, detailreich und im Wesentlichen widerspruchsfrei geschildert, dass ihr damals 15-jähriger Sohn eines Nachmittags nach der Schule nicht nach Hause gekommen sei.

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208
    Hierbei ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BayVGH, U.v. 12.1.2012 - 13a B 11.30427 - juris Rn. 15 m.w.N.), also auf seinen "tatsächlichen Zielort" (EuGH, U.v. 17.2.2009 - C-465/07 - juris Rn. 40).

    Dies bleibt allerdings außergewöhnlichen Situationen vorbehalten, die durch einen sehr hohen Gefahrengrad gekennzeichnet sind (BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 - juris; EuGH, U.v. 17.2.2009 - Elgafaji, C-465/07 - juris).

  • VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30292

    Asylrecht Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Gefahrendichte in

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208
    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) geht in seiner aktuellen Rechtsprechung auf der Grundlage der verfügbaren Erkenntnismittel davon aus, dass afghanische Staatsangehörige bei einer Rückkehr in die Provinz Balkh bzw. in die Stadt Herat nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt sind (zu Balkh BayVGH B.v. 8.2.2012 - 13a ZB 11.30267 - juris; B.v. 17.1.2013 - 13a ZB 12.30446 - juris; B.v.9.7.2013 - 13a ZB 13.30166 - juris; zu Herat BayVGH, U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30292, 13a B 12.30325 - juris; BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 13a ZB 13.30020 - juris).

    So führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 15. März 2013 (13a B 12.30292, 13a B 12.30325 - juris Rn. 18 ff.) zu Herat aus:.

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208
    Die Tatbestandsvoraussetzung von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ist daher im Licht des Art. 15c QRL zu sehen, wonach als ernsthafter Schaden eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts gilt (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 14).

    Dies ist weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 23, demgemäß die Höhe des festgestellten Risikos von ca. 0,12 % oder ca. 1:800 pro Person und Jahr noch deutlich darunter liegt).

  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208
    Darüber hinaus privilegiert Art. 4 Abs. 4 QRL den Vorverfolgten bzw. Geschädigten auf andere Weise: Wer bereits Verfolgung bzw. einen ernsthaften Schaden erlitten hat, für den streitet die tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (BVerwG, U.v. 7.9.2010 - 10 C 11/09 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 27.6.2013 - M 1 K 13.30257 - juris Rn. 15).

    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (BVerwG, U.v. 7.9.2010 - 10 C 11/09 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 27.6.2013 - M 1 K 13.30257 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30427

    Kein Abschiebungsverbot für Afghanen aus der Ostregion; Kabul als interne

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208
    Diese bilden einen einheitlichen Streitgegenstand (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14/10 - DVBl. 2011, 1565 f.; BayVGH, U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30427 - juris).

    Hierbei ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BayVGH, U.v. 12.1.2012 - 13a B 11.30427 - juris Rn. 15 m.w.N.), also auf seinen "tatsächlichen Zielort" (EuGH, U.v. 17.2.2009 - C-465/07 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208
    Ein Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich auch aus der Gefahr ergeben, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind (BVerwG v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - NVwZ 2007, 12 ff.).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208
    Dies bedeutet, dass auf der Grundlage von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG der Schutzsuchende lediglich individuelle, nur ihm persönlich drohende Gefahren geltend machen kann (BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - NVwZ 2011, 48).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 11.10

    Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft arabischer Volkszugehöriger schiitischen

  • VGH Bayern, 03.07.2012 - 13a B 11.30064

    Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in

  • VGH Bayern, 08.03.2012 - 13a B 10.30172

    Asylrecht Afghanistan; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Traumafolgestörung;

  • VGH Bayern, 29.01.2013 - 13a B 11.30510

    Rückkehr von afghanischen Staatsangehörigen in die Südregion

  • VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171

    Asylrecht Afghanistan; erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit;

  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 13a ZB 13.30020

    Asylrecht Afghanistan; grundsätzliche Bedeutung; erhebliche individuelle Gefahr;

  • VGH Bayern, 09.07.2013 - 13a ZB 13.30166

    Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt; erhebliche individuelle Gefahr;

  • VGH Bayern, 17.01.2013 - 13a ZB 12.30446

    Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt; erhebliche individuelle Gefahr

  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 13a ZB 11.30267

    Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt

  • VG Augsburg, 11.03.2013 - Au 6 K 12.30363

    Rückkehrgefahr bei gesundheitlicher Beeinträchtigung

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3177/11

    Keine Gefahr bei Abschiebung nach Kabul

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2013 - A 11 S 688/13

    Rückkehr nach Afghanistan möglich

  • VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30353

    Afghanistan; Provinz Balkh (Stadt Mazar-i-Sharif); 48-jähriger Mann;

    Nach eigenen Angaben verließ er gemeinsam mit seiner Ehefrau und zwei Kindern (Az. W 1 K 12.30208) im 7. Monat des Jahres 1389 nach islamischer Zeitrechnung sein Heimatland und reiste mit dem Flugzeug in den Iran.

    Die Akten des Asylverfahrens (Az. 5492953-423) sowie des Gerichtsverfahrens (Az. W 1 K 12.30208) der Ehefrau und der Kinder des Klägers wurden beigezogen.

    Der Kläger sowie seine Ehefrau (Az. W 1 K 12.30208) haben in ihren informatorischen Anhörungen durch das Gericht in der mündlichen Verhandlung schlüssig, detailreich und im Wesentlichen widerspruchsfrei geschildert, dass ihr damals 15-jähriger Sohn eines Nachmittags nach der Schule nicht nach Hause gekommen sei.

  • VG Würzburg, 05.02.2016 - W 1 K 15.30021

    Abschiebungsverbot wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten einer

    Derartige Erkrankungen sind in Afghanistan nicht ausreichend behandelbar (vgl. BayVGH, U.v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris Rn. 35 bezüglich rezidivierender depressiver Störung mittelgradiger Ausprägung; U.v. 8.3.2012 - 13a B 10.30172 - juris Rn. 29 ff. bezüglich Trauma-Folgestörung; VG Würzburg, U.v. 5.8.2015 - W 1 K 14.30153 - UA S. 12; VG Würzburg, U.v. 9.3.2015 - W 1 K 13.30030 - juris Rn. 32; U.v. 9.12.2013 - W 1 K 12.30208 - juris Rn. 53; VG Augsburg, U.v. 11.3.2013 - AU 6 K 12.363 - juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 09.03.2015 - W 1 K 13.30030

    Afghanistan; subsidiärer Schutz; Entführung durch Taliban; interner Schutz

    Denn derartige Erkrankungen sind in Afghanistan nicht ausreichend behandelbar (vgl. BayVGH, U.v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris Rn. 35 bezüglich rezidivierender depressiver Störung mittelgradiger Ausprägung; U.v. 8.3.2012 - 13a B 10.30172 - juris Rn. 29 ff. bezüglich Trauma-Folgestörung; VG Würzburg, U.v. 9.12.2013, W 1 K 12.30208 - juris Rn. 53; VG Augsburg, U.v. 11.3.2013 - Au 6 K 12.30363 - juris Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht